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Ich bin Ihr persönlicher Pflegeberater
Pflegeexperte.Persönlich.Kompetent.

Krankenpfleger
Fachdozent im Gesundheitswesen
Pflegeberater §§ 37.3, 45 und 7a SGB XI
Michael Loy
Meine Name ist Michael Loy und ich bin Ihr persönlicher Pflegeberater. Ich arbeitete als Krankenpfleger seit über 20 Jahren in der Pflege und bin seit 8 Jahren in der Pflegeberatung tätig. Bei der GUTbeACHTEN GmbH bin ich als Dozentin, Fachbereichsleitung und Pflegeberater tätig. Auch wenn ich die Online Videosprechstunden und TELEpflegekurse gerne durchführe, komme ich gerne zum Hausbesuch und stehe für alle Fragen rund um die Pflegeversicherung zur Verfügung. Besonders die Sicherung der Pflege zu Hause und die Entlastungsmöglichkeiten für sorgende und pflegende Angehörige liegt mir sehr am Herzen. Als erfahrener Pflegegutachter bin ich auch Spezialist zur Widerspruchsbegründung bei fehlerhaftem Pflegegradgutachten
Wichtige Hinweise
Der Gesetzgeber hat seit 01.07.2022 für 2 Jahre ein Modellversuch eingerichtet.
Demnach können Sie die sogenannten Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI, also der Pflichtnachweis für Ihre Pflegekasse, wenn Sie Pflegegeld erhalten per zertifizierter Videosprechstunde machen.
Ihre Vorteile hierbei sind:
- Online Termine auch nachmittags. Besonders für berufstätige Angehörige geeignet
- Garantiert Kostenfrei: Alle Pflegekassen übernehmen die Kosten.
- Smartphone mit Internet, Kamera und Mikrofon reicht aus.
- Garantiert Datenschutzkonform Art. 42 DSGVO zugelassene Videosoftware von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- Wir verwenden diese Daten nicht anderweitig, verkaufen diese nicht und geben sie unter keinen Umständen an kommerzielle Anbieter weiter.
Der Beratungseinsatz über Video zum Nachweis für Ihre Pflegekasse ist nur dann gültig, wenn der letzte Beratungseinsatz bei dem Pflegebedürftigen Zuhause stattgefunden hat!
Pflegebedürftige, welche ein Pflegegeld beziehen, MÜSSEN in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durchführen:
- Bei Pflegegrad 2 und 3 : 1x halbjährlich
- Bei Pflegegrad 4 und 5 : 1x vierteljährlich