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Weiterleitung zum Pflegeberater Joachim Schulz
Terminvereinbarung mit Monika Stein

Ich bin Ihre persönliche Pflegeberaterin

Pflegeexpertin.Persönlich.Kompetent.

Monika Stein
Krankenschwester
Kodierfachkraft
Pflegeberaterin nach § 37.3 SGB XI

Monika Stein

Meine Name ist Monika Stein und ich bin Ihre persönliche Pflegeberaterin. Ich arbeitete als Krankenschwester seit über 25 Jahren in der Pflege und bin seit über 3 Jahren in der Pflegeberatung tätig. Bei der GUTbeACHTEN GmbH bin ich als  Pflegeberaterin tätig. Ich komme gerne zum Hausbesuch zu Ihnen und stehe für alle Fragen rund um die Pflegeversicherung zur Verfügung. Besonders die Sicherung der Pflege zu Hause und die Entlastungsmöglichkeiten für sorgende und pflegende Angehörige liegt mir sehr am Herzen. Meine Schwerpunkte liegen auch in den Pflegebereichen Onkologie, Orthopädie, Dialyse, Psychosomatik.  Herz- und Lungentransplantation, Neurologie und außerklinische Beatmung. Ich freue mich auf ein persönliches Kennenlernen.

Wichtige Hinweise

Der Gesetzgeber hat seit 01.07.2022 für 2 Jahre ein Modellversuch eingerichtet.
Demnach können Sie die sogenannten Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI, also der Pflichtnachweis für Ihre Pflegekasse, wenn Sie Pflegegeld erhalten per zertifizierter  Videosprechstunde machen.

Ihre Vorteile hierbei sind:

  • Online Termine auch nachmittags. Besonders für berufstätige Angehörige geeignet
  • Garantiert Kostenfrei: Alle Pflegekassen übernehmen die Kosten.
  • Smartphone mit Internet, Kamera und Mikrofon reicht aus.
  • Garantiert Datenschutzkonform Art. 42 DSGVO zugelassene Videosoftware von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
  • Wir verwenden diese Daten nicht anderweitig, verkaufen diese nicht und geben sie unter keinen Umständen an kommerzielle Anbieter weiter.

Der Beratungseinsatz über Video zum Nachweis für Ihre Pflegekasse ist nur dann gültig, wenn der letzte Beratungseinsatz bei dem Pflegebedürftigen Zuhause stattgefunden hat!

Pflegebedürftige, welche ein Pflegegeld beziehen, MÜSSEN in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durchführen:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 : 1x halbjährlich
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 : 1x vierteljährlich