Betreuungskraft / Demenzbegleiter nach §§ 53b und 43b SGB XI – 160 Stunden + Praktikum

1.430,00 

Neue Termine in Planung

Präsenz- und TELEpflege-Seminare (Hybridveranstaltung)

Präsenz Veranstaltungsort: Gutbeachten GmbH, Schloss Schellenberg, Renteilichtung 1, 45134 Essen

 

Betreuungskraft nach §53b SGB XI – 160 Stunden + Praktikum

 

Durch das Pflegestärkungsgesetz 2015 ist ein Berufsbild entstanden, welches noch uneinheitlich als Alltagsbegleiter, Betreuungsassistent, Präsenzkraft, Demenzbegleiter und ähnliche Begrifflichkeiten benannt wird.

Verantwortungsbewusst und kompetent ausgebildete zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI) versorgen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung.
Dazu können Sie in einem (teil-)stationären Bereich tätig sein oder Sie werden in der ambulanten Versorgung wie z.B. in Tagespflege-Einrichtungen, Wohngemeinschaften und privaten Haushalten zur Aktivierung und Unterstützung eingesetzt.
Sie motivieren, unterstützen und begleiten Pflegeempfänger beim Malen, Basteln, Kochen, Backen, Lesen und Vorlesen, Bewegungsübungen, Besuch von kulturellen Veranstaltungen sowie handwerklichen Arbeiten. Sie sind eine echte Stütze der examinierten Kräfte und wichtiger Begleiter älterer und pflegebedürftiger Menschen.

Die Absicht ist, durch individuelle Zuwendung und Kommunikation mit den Betreuten eine höhere Wertschätzung sowie eine größere Sicherheit und bessere Orientierung zu geben. Diese fördernde Aktivierung ermöglicht den Austausch mit anderen Menschen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und fördert insgesamt die Lebensqualität älterer und behinderter Menschen.

 

Kursinhalt:

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen wie z.B. Diabetes und degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparats und deren Behandlungsmöglichkeiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Dokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, usw.) sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
  • Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls, Überprüfung der Vitalzeichen, Absetzen eines Notrufs, lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen, Rechtskunde (Kenntnis dieser Richtlinien, Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten,
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen,
  • Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z.B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten.

 

Zeitlicher Umfang:

3 Hybrid Seminartage á 5-6 UE (Entscheiden Sie selber: online oder Präsenz)

24 TELEpflege-Seminare á 5 UE

Orientierungspraktikum im Umfang von 40 UE in einer vollstationären (Pflegeheim, Kurzzeitpflege) oder teilstationären (Tages- und Nachtpflege) Einrichtung

 

Abschluss
Diese Qualifizierung berechtigt zur Anerkennung nach § 53b SGB XI mit dem Zertifikat der GUTbeACHTEN Akademie ‘Zusätzliche Betreuungskraft nach § 53b SGB XI’ (ehemals 53c SGB XI)

Gültigkeit
Unbegrenzt – beachten Sie darüber hinaus bitte im anschließenden Beschäftigungsverhältnis die Pflicht zu regelmäßigen jährlichen Fortbildungen.