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Nachweis für die Pflegekasse (§ 37.3 SGB XI Beratungsnachweis)

Marcello Ciarrettino - Leitung Pflegeberatung

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Mein Team und ich freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen. 

Hier gelangen Sie zur Auswahl Ihrer/s persönlichen Pflegeberater/in und zur Terminbuchung. Wir freuen uns Sie unterstützen zu können. Bitte denken Sie daran: Sie haben immer einen kostenfreien Anspruch auf Pflegeberatung!

Nachweis für die Pflegekasse

Wenn Sie oder ihr Angehöriger Pflegegeld beziehen, ist ab Pflegegrad 2 ein Beratungsbesuch verpflichtend. Dieser sogenannte Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist auch bekannt unter dem Begriff Pflichtnachweis oder Pflegegeldnachweis usw.

GUTbeACHTEN GmbH ist eine für alle Pflegekassen und Privatversicherungen zugelassene neutrale Beratungsstelle. 

Buchen Sie hier kostenfrei Ihren Termin. Wir kümmern uns darum, dass der Nachweis bei Ihrer Pflegekasse eingereicht wird und das Pflegegeld weiterbezahlt wird.

Folgende Pflichttermine müssen Sie einhalten:

  • Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich einmal
  • Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich einmal

Hinweis

Bei Pflegegrad 1 haben Sie keine Verpflichtung eines Beratungsnachweises – allerdings haben Sie trotzdem auch das recht auf einen kostenfreien Beratungsbesuch.