Bildungsnavigator

Dein persönliches Ergebnis:

 § 5 Qualifikation der Pflegefachkräfte für die Versorgung von beatmeten Versicherten und nicht beatmeten trachealkanülierten Versicherten.

Nach den derzeit gültigen Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege vom 03.04.2023 benötigst Du den 120 Stunden Basiskurs Pflegefachkraft für ausserklinische Beatmung