Sie haben keinen Pflegegrad

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Ihr Recht auf Information und Pflegeberatung

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie keinen Beratungsbesuch buchen. Trotzdem steht Ihnen von Ihrer Pflegekasse eine Information und wenn nötig eine Hilfestellung bei einer Beantragung eines Pflegegrades zu. Bei bestimmten Voraussetzungen, können Sie auch eine sogenannte Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bei ihrer Pflegekasse einfordern. Diese ist immer kostenlos. 

Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fordern Sie die Ihnen gesetzlich zustehende Unterstützung. 

Wenn Sie sich einen Dienstleister für diese Hilfestellung frei auswählen können (über eine Kostenübernahme entscheidet immer die Pflegekasse) dann können Sie uns gerne kontaktieren. 

Hinweis

Als sorgende und pflegende Angehörige oder auch als an häusliche Pflege interessierte Person (nicht für gewerblichen Zwecke) können Sie auch kostenfrei an unseren Fortbildungen teilnehmen.

Angehörigen Akademie