Bitte wählen Sie aus

Weiterleitung zum Pflegeberater Joachim Schulz
Terminvereinbarung mit Samira Heinrich

Ich bin Ihre persönliche Pflegeberaterin

Pflegeexpertin.Persönlich.Kompetent.

Samira Heinrich
BScn, Gesundheit- und Krankenpflegerin
Pflegeberaterin nach §§ 37.3, 45 und 7a SGB XI

Samira Heinrich

Meine Name ist Samira Heinrich und ich bin Ihre persönliche Pflegeberaterin. Ich habe an der Hochschule für Gesundheit Bochum Pflege mit einem Bachelor Abschluss studiert und arbeitete als Gesundheit- und Krankenpflegerin seit über 15 Jahren in der Pflege. Ich war Teamleiterin für eine gesetzliche Krankenkasse und Teamleiterin für ein Pflegeberatungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Assistanceleistungen für sorgende und pflegende Angehörige.   Für die GUTbeACHTEN GmbH bin ich als  Pflegeberaterin nach §§ 37.3, 45 und 7a SGB XI tätig. Ich komme gerne zum Hausbesuch zu Ihnen und stehe für alle Fragen rund um die Pflegeversicherung zur Verfügung. Besonders die Sicherung der Pflege zu Hause und die Entlastungsmöglichkeiten für sorgende und pflegende Angehörige liegt mir sehr am Herzen. Meine  Ich freue mich auf ein persönliches Kennenlernen.

Wichtige Hinweise

Der Gesetzgeber hat seit 01.07.2022 für 2 Jahre ein Modellversuch eingerichtet.
Demnach können Sie die sogenannten Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI, also der Pflichtnachweis für Ihre Pflegekasse, wenn Sie Pflegegeld erhalten per zertifizierter  Videosprechstunde machen.

Ihre Vorteile hierbei sind:

  • Online Termine auch nachmittags. Besonders für berufstätige Angehörige geeignet
  • Garantiert Kostenfrei: Alle Pflegekassen übernehmen die Kosten.
  • Smartphone mit Internet, Kamera und Mikrofon reicht aus.
  • Garantiert Datenschutzkonform Art. 42 DSGVO zugelassene Videosoftware von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
  • Wir verwenden diese Daten nicht anderweitig, verkaufen diese nicht und geben sie unter keinen Umständen an kommerzielle Anbieter weiter.

Der Beratungseinsatz über Video zum Nachweis für Ihre Pflegekasse ist nur dann gültig, wenn der letzte Beratungseinsatz bei dem Pflegebedürftigen Zuhause stattgefunden hat!

Pflegebedürftige, welche ein Pflegegeld beziehen, MÜSSEN in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durchführen:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 : 1x halbjährlich
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 : 1x vierteljährlich