Fortbildung Pflegeexperte ausserklinische Beatmung

§ 2 Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft zur Versorgung von beatmeten und nicht beatmeten trachealkanülierten Versicherten.

Nach den derzeit gültigen Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege vom 03.04.2023 kannst Du als verantwortliche Pflegefachkraft zur Versorgung von beatmungspflichtigen oder trachealkanülierten Versicherten arbeiten. Die Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft sind:

a) die Erbringung der verordneten und genehmigten Leistungen nach den allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen,
b) die Umsetzung des Pflegekonzeptes des Leistungserbringers,
c) die fachliche Koordination der außerklinischen Intensivpflege im Rahmen der ärztlichen Ver- und Anordnung in dem für diese Leistungen gebotenen Umfang
d)  die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation,
e)  die Einsatzplanung der Pflegefachkräfte,
f)  die regelmäßige Durchführung der Dienstbesprechungen innerhalb des Leistungserbringers,
g)  die fachgerechte Einweisung und Einarbeitung der beteiligten Pflegefachkräfte,
h)  die Beachtung des Selbstbestimmungsrechts der oder des Versicherten.

Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege vom 03.04.2023 

§ 2 Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft zur Versorgung von beatmeten und nicht beatmeten trachealkanülierten Versicherten.