Pflegeexpertenkurs Intensiv-/ Beatmungspflege
200 Stunden Kurs gem. § 132l SGB V
Weiterbildung Pflegeexperte für außerklinische Beatmung (w/m/d)
Komplette Ausschreibung als PDF: 2025_03_16_PB-Kurs
Die Versorgung von Menschen mit außerklinischer Beatmung stellt Pflegefachkräfte vor vielschichtige Herausforderungen – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Die zugrunde liegenden Krankheitsbilder erfordern aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen, während gleichzeitig das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen gewahrt werden muss. Ein tiefgehendes Verständnis für die Krankheitsbilder, der sichere Umgang mit lebenserhaltender Technik sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit sind essenzielle Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Versorgung.
Was ist als Teamleiter/in oder Pflegedienstleiter/in pflegefachlich, therapeutisch, medizinisch, psychosozial und rechtlich mit dem gesamten therapeutischen Team bei der Versorgung von Menschen mit Beatmung zu beachten? Diese Frage bildet den Kern unserer Weiterbildung.
Aufbau der Weiterbildung
Unsere Weiterbildung zum „Pflegeexperten für außerklinische Beatmung“ entspricht den Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 6 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege vom 03.04.2023.
Vollständig Generalistisch
Es werden Besonderheiten für alle Altersgruppen (Pädiatrie, Erwachsene, Geriatrie) berücksichtigt.
Sie umfasst insgesamt 200 Zeitstunden, bestehend aus:
✅ 140 Zeitstunden Theorie (186 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten), unterteilt in Präsenzunterricht, Online-Lernmodule und Selbststudium
✅ 60 Zeitstunden Praktikum in anerkannten Einrichtungen mit Beatmungsschwerpunkt
Inhalte der Weiterbildung
📌 Medizinisch-therapeutische Schwerpunkte
- Spezielle Krankheitslehre (Pulmologie, Kardiologie, Neurologie, Pädiatrie)
- Grundlagen der Beatmung, Gerätekunde und Heimbeatmung
- Weaning-Prozesse und Langzeitbeatmung
📌 Pflegerische Schwerpunkte
- Sekretmanagement, Ernährung, Schmerzmanagement
- Beatmungszugänge (inkl. Trachealkanülenmanagement)
- Notfallmanagement und Hygiene
📌 Psychosoziale und rechtliche Aspekte
- Kommunikation mit Betroffenen und Angehörigen
- Ethik, Patientenverfügung, Medizinprodukterecht
- Qualitäts- und Risikomanagement
Praktischer Teil
Das Praktikum wird unter fachlicher Anleitung absolviert und umfasst mindestens:
- 40 Stunden in einem Weaningzentrum, einer intensivmedizinischen Rehabilitationseinrichtung oder einer (Kinder-)Intensivstation
- 20 Stunden in einer außerklinischen Beatmungseinrichtung (z. B. Wohngemeinschaft mit Beatmungsschwerpunkt, stationäre Pflegeeinrichtung)
Während des Praktikums erfolgt eine enge Begleitung mit Hands-on-Trainings, Checklisten und Feedbackgesprächen.
Dein Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme an Theorie und Praxis sowie bestandener Prüfung erhältst du das Zertifikat „Pflegeexperte für außerklinische Beatmung“ nach § 132l Abs. 1 SGB V. Dieses qualifiziert dich zur eigenständigen und verantwortlichen Betreuung von beatmeten Menschen im außerklinischen Bereich.
Unsere praxisnahen Dozent:innen begleiten dich durch diese anspruchsvolle Qualifikation und bereiten dich optimal auf deine zukünftige Tätigkeit vor.
Kursorganisation
100h Präsenzunterricht:
- Mo – Fr 09:00-14:00 Uhr Theorie in Präsenz in Essen
- Mo-Fr 14:45-17:45 Simulationsübungen in Präsenz in Essen
100h Online
Lernmanagementplattform und Ausarbeitungsaufgaben Lehrbuch
Insgesamt 60h Praktikum
Folgende Kriterien müssen eingehalten werden:
– Das Praktikum kann nicht auf einer rein operativen (Kinder-) Intensivstation durchgeführt werden.
– Im Falle einer altersspezifischen Schwerpunktsetzung (z. B. in der Pädiatrie) ist dies im Rahmen des Praktikums zu berücksichtigen.
Aufteilungsmöglichkeiten des Praktikum
40h Praktikum
· Weaningzentrum oder
· in einer Einrichtung der intensivmedizinischen Rehabilitation oder
· einem Zentrum für außerklinische Beatmung oder
· auf einer internistischen oder interdisziplinären Intensivstation
20h Praktikum
· Gleiche Praktikumstelle wie die ersten 40h oder
· Einrichtung für außerklinische Beatmungspflege
· Wohngemeinschaft/ organisierte Wohneinheit/ betreutes Wohnen mit Beatmungsschwerpunkt
· stationäre Pflegeeinrichtung mit Beatmungsschwerpunkt
· außerklinische (Kinder-) Intensivkrankenpflege
- Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a SGB XI i. V. m. § 71 Abs. 4 SGB XI
Kostenüberblick

Inklusive Lehrbuch für jede/n Teilnehmer/in